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Erklärung des Senats der Universität Halle zur Diskussion um die Hochschulmedizin

Nummer 063/2014 vom 15. Mai 2014
Der Akademische Senat der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU) hat in seiner Sitzung am 14. Mai 2014 einstimmig eine „Erklärung zur aktuellen Diskussion über die Zukunft des Universitätsklinikums“ verabschiedet. Darin stellt der Senat fest, dass die Medizinische Fakultät ein untrennbarer Bestandteil der Universität ist. Es sei nicht hinnehmbar, dass Negativdiskussionen über das Universitätsklinikum mit Zahlen geführt würden, die selbst der Wissenschaftsminister anzweifele. Der Senat fordert in seiner Erklärung die Landesregierung auf, ihrer Verantwortung nachzukommen und sich für die notwendigen Rahmenbedingungen einer gedeihlichen Entwicklung der Universitätsmedizin einzusetzen.

Die Erklärung im Wortlaut:

Die Landesregierung Sachsen-Anhalts hat durch einen externen Gutachter die Situation der Universitätsklinika des Landes überprüfen lassen. Die Ergebnisse des Gutachtens, welches deren wirtschaftliche Situation und insbesondere die des Universitätsklinikums der MLU als dramatisch einschätzt, wurden der Landesregierung vorgetragen, ohne dass die Universität, die Medizinische Fakultät und das Klinikum sie kannten und dazu Stellung nehmen konnten. Die Landeregierung erwägt infolge des Gutachtens drastische Konsequenzen für die Hochschulmedizin des Landes. So wird eine Fusion der Universitätsklinika Halle und Magdeburg oder eine verstärkte institutionalisierte Kooperation der Universitätsklinika mit andern Krankenhäusern der Region vorgeschlagen. Die grundlegenden Entscheidungen will die Landesregierung innerhalb der nächsten zwei Wochen treffen.

Der Senat stellt hierzu fest:

1. Es ist nicht hinnehmbar, dass in der Öffentlichkeit Negativdiskussionen über das Universitätsklinikum mit Zahlen geführt werden, die selbst der zuständige Wissenschaftsminister anzweifelt. Nach der unsäglichen Diskussion im Vorjahr über eine mögliche Schließung des Standortes Halle führt alleine dieses zu einer weiteren Verschärfung der wirtschaftlichen Situation des Universitätsklinikums.
Die Universitätsmedizin hat mit ihrem „Entwicklungskonzept Universitätsmedizin Halle 2025" einen fundierten Plan für die Zukunft der Medizinischen Fakultät und des Universitätsklinikums vorgelegt, welcher bereits teilweise realisiert wurde. So hat z.B. in den letzten 6 Monaten eine substanzieller Anpassung der Bettenzahlen stattgefunden, wodurch auch die Belegungsquote deutlich überdurchschnittlich wurde. All dies ist in den Darstellungen von Herrn Teichert nicht berücksichtigt worden.

Der Senat erwartet, dass die Landesregierung diese Tatsachen und den Willen zur Konzept- und Handlungsfähigkeit zur Kenntnis nimmt und die Umsetzung der Konzeption unterstützt.

2. Die Medizinische Fakultät der MLU ist ein untrennbarer Bestandteil der Universität. In der Hochschulmedizin gehören Lehre, Forschung und Krankenversorgung zusammen. Nach § 8 Abs. 1 des Hochschulmedizingesetzes des Landes Sachsen-Anhalt dienen deshalb die Universitätsklinika den Universitäten zur Erfüllung deren Aufgaben in der medizinischen Forschung und Lehre.

Der Senat ist das höchste Gremium der Universität in grundsätzlichen Fragen von Lehre und Forschung. Überlegungen zur Rechtsform und Strukturänderungen am Universitätsklinikum tangieren diese in erheblichem Maße. Der Senat erwartet deshalb, dass die Landesregierung ihm die Möglichkeit einer Stellungnahme gibt, bevor hier grundlegende Entscheidungen getroffen werden. Dies ist nur möglich, wenn ihm alle Informationen vorgelegt werden, die der Landesregierung zur Verfügung stehen und die entsprechende Zeit für deren seriöse Bewertung zur Verfügung gestellt wird.

3. Der Senat fordert die Landesregierung auf, ihrer Verantwortung nachzukommen und sich für die notwendigen Rahmenbedingungen einer gedeihlichen Entwicklung der Universitätsmedizin einzusetzen bzw. diese sicherzustellen. Dies bedeutet vor allem:

- keine weiteren Unsicherheiten hinsichtlich der Zukunft der Universitätsmedizin Halle zuzulassen,

- kurzfristig eine Bundesinitiative für den von allen Seiten für notwendig gehalten Systemzuschlag für die Universitätskliniken zu initiieren, damit eine adäquate Vergütung ihrer Leistungen erfolgt (u.a. für Leistungen in der Weiterbildung, Vorhaltekosten als Maximalversorger und für die Zentrale Notaufnahme sowie für komplexe und seltene Fälle),

- die Verantwortung für eine Koordinierung der Krankenhauslandschaft in Sachsen-Anhalt wahr zu nehmen,

- dafür zu sorgen, dass die Hochschulambulanzen Leistungen der Universitätsklinika angemessen finanziert werden,

- eine leistungsgerechte Vergütung der Rechtsmedizin zu sichern,

- unverzüglich eine abschließende Rahmenplanung für die Vollendung der notwendigen Baumaßnahmen am Universitätsklinikum vorzulegen und die notwendigen finanziellen Mittel bereitzustellen und

- den Baustopp für die Zahnmedizin aufzuheben und deren umgehende Sanierung zu gewährleisten.

 

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