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Pressemitteilung der Landesrektorenkonferenz Sachsen-Anhalt

Rektoren sprechen sich für die Flexibilisierung der Wirtschaftsaktivitäten von Hochschulen aus

Nummer 073/2018 vom 11. Juni 2018
Die Erleichterung von wirtschaftlichen Aktivitäten der Hochschulen in Sachsen-Anhalt ist einer der zentralen Punkte des Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung bei der Novellierung des Hochschulgesetzes – mit dem Ziel die Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen zu stärken und neue wirtschaftliche Impulse zu setzen. Die Landesrektorenkonferenz begrüßt dieses Vorhaben ausdrücklich. Maßnahmen zur Flexibilisierung und Liberalisierung, die den Hochschulen helfen, die Wettbewerbsposition der Hochschulen und die des Landes Sachsen-Anhalts zu verbessern, finden die volle Unterstützung durch die Hochschulleitungen.

Die Hochschulen des Landes erfüllen neben ihren klassischen Tätigkeiten in Forschung und Lehre seit vielen Jahren auch im Wissens- und Technologietransfer zahlreiche unverzichtbare Aufgaben. Damit entsprechen sie einer Erwartung, die im Land Sachsen-Anhalt durch Gesellschaft, Wirtschaft und Politik zu Recht an das Wissenschaftssystem gestellt wird. In den aktuellen Zielvereinbarungen mit dem Land Sachsen-Anhalt haben sich die Hochschulen eindeutig zu diesen Zielen bekannt.

Für Sachsen-Anhalt ist es jedoch nötig, Erkenntnisse aus der Grundlagen- und anwendungsorientierten Forschung schneller in Produkte, Prozesse, Dienstleistungen oder andere wirtschaftliche Verwertung in der Region zu überführen. Den Hochschulen des Landes mangelt es nicht an Köpfen und Ideen, diese Aktivitäten voranzutreiben, sie benötigen aber die richtigen Rahmenbedingungen, um im starken bundesweiten Wettbewerb mit anderen Hochschulen zu bestehen. Dieser verschärft sich kontinuierlich, da andere Bundesländer entsprechende fördertechnische und rechtliche Bedingungen bereits geschaffen haben. Das führt zu einem klaren Wettbewerbsnachteil.

Die Hochschulen in Sachsen-Anhalt sind sich der aus wirtschaftlichen Aktivitäten entstehenden Verantwortung bewusst und sehen sich gut aufgestellt, diese zu tragen. Sie sind leistungsfähig und erwarten ein Hochschulgesetz, das sie dazu befähigt, diese Leistung auch im Bereich Wissens- und Technologietransfer zu möglichst großer Entfaltung zu bringen. Das ist mit der Novelle, die das Ministerium vorbereitet hat, gegeben.

Mitglieder der Landesrektorenkonferenz sind die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle, Hochschule Anhalt, Hochschule Harz, Hochschule Magdeburg-Stendal, Hochschule Merseburg sowie die Evangelische Hochschule für Kirchenmusik und die Theologische Hochschule Friedensau. Die Fachhochschule Polizei genießt Gaststatus.

Für Presseanfragen stehen die LRK-Vizepräsidenten zur Verfügung:

Prof. Dr. Anne Lequy
Tel.: 0391 886 41 00
E-Mail: rektorin@hs-magdeburg.de

Prof. Dr. Jens Strackeljahn
Tel.: 0391 675 85 44
E-Mail: rektor@ovgu.de

 

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