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Zum Beschluss des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 28.08.2023
Das Verwaltungsgericht Magdeburg bestätigt mit dem Beschluss die Rechtsauffassung der Universität, dass die einem Hochschullehrer obliegende Lehrpflicht eine Kernaufgabe des Dienstverhältnisses ist und dass deren Verletzung - je nach den Umständen des Einzelfalls - die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis rechtfertigen kann. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig, d.h. die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt bleibt abzuwarten, sofern vom Antragsteller Beschwerde eingelegt wird.