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Professur "Regierungslehre und Policyforschung": Die MLU zum Beschluss des Verwaltungsgerichts Halle

Nummer 141/2020 vom 01. Oktober 2020

Das Verwaltungsgericht Halle hat gestern eine Entscheidung zu dem öffentlich beachteten Berufungsverfahren zur Besetzung der Professur "Regierungslehre und Policyforschung" an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU) getroffen. 
 
Das Gericht stellt in seinem Beschluss fest, dass der Kandidat, an den der Ruf auf die Professur ergangen ist, geeignet ist und es sich bei dem Verfahren nicht um eine unzulässige Hausberufung handelt. Zugleich weist das Gericht allerdings auf verschiedene Verfahrensfehler hin, die einen Fortgang der Berufung in der vorliegenden Form verhindern. Die Universität respektiert den Beschluss und nimmt die Hinweise des Gerichts zu einzelnen Verfahrensaspekten, insbesondere der Dokumentation einzelner Verfahrensschritte in einem Berufungsverfahren, auf. Zugleich wird die Universität nun umgehend die möglichen Optionen, die sich aus der Entscheidung des Gerichts ergeben, diskutieren und entsprechende Schritte einleiten. Das wird in sachlicher Diskussion der zuständigen Gremien der Universität geschehen. Ziel ist es, unter Beachtung der Hinweise des Gerichts, zügig ein Berufungsverfahren am Institut für Politikwissenschaften erfolgreich durchzuführen. 

 

 

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