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Internationale Menschenrechte: Generalsekretär von Amnesty International spricht an der Uni Halle
Dass es eine Antifolterkonvention der Vereinten Nationen (UN), einen internationalen Strafgerichtshof oder den Internationalen Waffenhandelsvertrag gibt, ist nicht selbstverständlich. Den ersten Grundstein dazu legte die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte 1948 und die internationalen Menschenrechtsnormen wurden seitdem weiterentwickelt. Maßgeblich dazu beigetragen haben weltweite Kampagnen von Amnesty International und vielen anderen NGOs.
Wie Amnesty International und andere NGOs ihre Einflussmöglichkeiten nutzen, thematisiert Markus N. Beeko in seinem Vortrag. Ein wichtiges Instrument zum Beispiel ist die institutionell garantierte Mitarbeit am Universellen Periodischen Überprüfungsverfahren, dem sich UN-Mitgliedsstaaten alle vier Jahre unterziehen müssen. Das Verfahren sieht eine öffentliche Überprüfung der Menschenrechtssituation im jeweiligen Land vor. Ein wichtiger Bestandteil dessen sind schriftliche Stellungnahmen, die NGOs vorlegen. Weiterhin spricht Beeko darüber, ob die Organisationen dazu beitragen können, die Bedingungen vor Ort zu verbessern. Welche Möglichkeiten dabei kleine, sogenannte Graswurzel-Organisationen haben, denen die UN-Welt fern ist, soll ebenso im Blickpunkt stehen.
Zur Veranstaltung:
Markus N. Beeko: "Der Einfluss von NGOs auf Menschenrechtsnormen und deren Durchsetzung auf UN-Ebene"
Dienstag, 27. November, 18 bis 20 Uhr
Melanchthonianum, Hörsaal XX (2. Etage)
Universitätsplatz 9, 06108 Halle (Saale)