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Dr. Henning LorenzInterdisziplinäres Wissenschaftliches Zentrum Medizin - Ethik - Recht der MLU
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Internationale Tagung an der MLU: Wer entscheidet über den Anfang und das Ende eines Menschenlebens?
In einer Grundsatzentscheidung hat das Bundesverfassungsgericht 2020 festgehalten, dass es ein Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben gibt. "Gleichzeitig hat der Gesetzgeber aber aus Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes auch einen Schutzauftrag für das Leben", sagt der Jurist Dr. Henning Lorenz von der MLU. Er ist geschäftsführender Referent des IWZ MER und Mitorganisator der Tagung, zu der Forschende aus Deutschland, Japan, Polen, Österreich, der Schweiz und der Türkei erwartet werden. Die insgesamt zwölf Vorträge aus Medizin, Ethik und Recht widmen sich diesem Spannungsverhältnis mit Blick auf verschiedene Facetten des menschlichen Lebens. Dazu gehören der Lebensanfang, das Lebensende und die Sterbehilfe. Aber auch Organtransplantationen und die Frage, ob es für Spenden nach dem Tod einer Zustimmung bedarf oder ein ausbleibender Widerspruch genügt, sind Thema. Abgeschlossen wird die Tagung am Donnerstag, 3. Oktober, mit einer Podiumsdiskussion zur Rechtslage beim Thema Sterbehilfe in verschiedenen Ländern. Sie beginnt um 14 Uhr, die Moderation übernimmt MLU-Pflegewissenschaftlerin Prof. Dr. Gabriele Meyer.
Das komplette Programm unter: https://www.mer.uni-halle.de/813_iwz_mer/neuigkeiten_wichtige_information/2558855_3557811/
Zwischen Schutz und Selbstbestimmung. Internationale und interdisziplinäre Perspektiven auf das menschliche Leben im Spiegel des Medizinrechts
Mittwoch, 2. Oktober 2024, und Donnerstag, 3. Oktober 2024
Löwengebäude, Aula
Universitätsplatz 11
06108 Halle (Saale)